Defizite 

Dilettantismus oder "Schönrechnerei" - Fluchttreppe einfach vergessen oder die Baukosten bewusst niedriger angesetzt? 

Bereits in unserem ersten Beitrag vom 03.09.2020 haben wir die Gemeinderäte auf das Fehlen eines Fluchtweges hingewiesen. Mittlerweile wurden die Architektenpläne nachgebessert und ein Rettungsbalkon in der zweiten Etage vorgesehen. 

In einem freundlichen Telefonat am 22.12.2020 mit dem zuständigen Kreisbrandmeister wurde uns mitgeteilt, dass ein zweiter baulicher Rettungsweg notwendig sei, sobald die Anzahl von 15 Personen pro Etage überschritten wird (dies hängt mit der technischen Ausrüstung der Feuerwehr Aichstetten zusammen). 

Sollte der Sitzungssaal wie geplant im Dachgeschoss von mehr als 15 Personen genutzt werden, wie dies in jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung der Fall sein wird, dann ist eine Fluchttreppe Vorschrift! Ein Rettungsbalkon, wie in den bereits nachgebesserten Plänen, reicht nicht aus! 

Uns Bürgern wurde die Variante mit zweitem Stockwerk als günstigste Variante angepriesen, da für rund 50.000 € Aufpreis das Rathaus ein weiteres Stockwerk erhalten würde. Dies stellt sich nun als Schönrechnerei heraus, da der Rettungsbalkon bzw. die jetzt noch teurere Fluchttreppe nicht im Preis inbegriffen waren

 (mehr zum Thema Schönrechnerei finden Sie unter der Rubrik Defizite)

Wir fragen uns auch, wie glaubhaft die Verlautbarungen sind, dass die Gemeinde und das zuständige Architekturbüro für Stadtentwicklung (STEG) schlichtweg den Fluchtweg für ein öffentliches Gebäude vergessen haben sollen?  

Ironische Anmerkung: 12 Gemeinderäte + 1 Bürgermeister + 1 Verwaltungsleiter + 1 Presse = 15 Personen. Wenn der Gemeinderat ohne Zuhörerschaft berät, dann reicht der Rettungsbalkon aus. Wir empfehlen dann eine Liveschaltung. 

Eingestellt am 22.12.2020


Mehr als 3 Millionen € für Rathaus-Neubau ist Fehlinformation


 

Am 16.07.2020 wurde uns von Bürgermeister Lohmiller per Mail mitgeteilt: 

Schließlich wurde ein Neubau angedacht und mit unserem Planungspartner [sc. STEG Stadtentwicklung] intensiv erörtert. Da vergleichbare Objekte jenseits der Marke von 3 Mio. Euro liegen wurde auch dies wieder verworfen.“ (Mailverkehr Lohmiller an Schmaus/Löchle)


Bürgermeister Lohmiller teilte uns also persönlich mit, dass ein Neubau wesentlich teurer als ein Umbau sei, weshalb der Gemeinderat einen Neubau wieder verworfen habe. Herr Lohmiller verweist in diesem Schreiben sogar explizit auf den Planungspartner STEG, nach deren professionellen Kostenschätzung ein Neubau über 3 Mio. € kosten würde.


In Wirklichkeit kam die STEG bei ihrer professionellen Kostenschätzung auf einen Betrag von 1.85 Mio. €, wie dem Sitzungsprotokoll über die öffentliche Sitzung vom 16.01.2019 zu entnehmen ist:


Der Gemeinderat hat im Juli 2018 die STEG Stadtentwicklung GmbH mit der Erstellung eines Entwicklungskonzepts für verschiedene gemeindeeigene Gebäude [darunter auch ein Entwicklungskonzept für das bestehende Rathaus] und Freiflächen beauftragt. […] Deshalb wurde für die weiteren Überlegungen zur Optimierung bzw. Verbesserung der baulichen Situation und des Raumangebots im Sommer 2019 mit der STEG […] ein Partner von außen ins Boot geholt. […] „Beim Thema Rathaus sind […] ein Neubau (voraussichtliche Kosten: ca. 1.850.000 €) […] denkbar.“


Das Architekturbüro STEG beziffert demnach die Neubaukosten für ein Rathaus auf 1.850.000 €. Diese Summe wurde dann auch im Sitzungsprotokoll vom 16.01.2019 in Anwesenheit des Bürgermeisters und der Gemeinderäte protokolliert. 


Wie kommt der Herr Bürgermeister dann auf eine Summe von über 3 Mio. Euro für einen Rathaus-Neubau? Hier hilft uns das Sitzungsprotokoll vom 20.09.2017 weiter: „Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, mittelfristig ein neues Rathaus an einem noch festzulegenden Standort zu bauen.“ […]   Die Baukosten für einen Rathaus-Neubau schätzt er [Lohmiller] auf ca. 3 Millionen Euro.“


Bürgermeister Lohmiller schätzt im Jahr 2017 einen Rathaus-Neubau auf über 3 Mio. Euro – wir haben es hier also nur mit einer Schätzung von Herrn Lohmiller zu tun! 


Obwohl dem Gemeinderat und dem Herrn Bürgermeister seit dem Januar 2019 die tatsächlichen Neubaukosten von 1.85 Mio. € vorliegen – auf diese Summe kommt die STEG –, verbreitet Herr Bürgermeister Lohmiller immer noch seine Schätzung als objektive Wahrheit und unterschlägt die professionelle Kostenschätzung der STEG


Die Vermutung liegt nahe, dass Herr Bürgermeister Lohmiller absichtlich die Rathaus-Neubaukosten (3 Mio.) in der Öffentlichkeit viel zu hoch veranschlagt, damit der Bevölkerung der scheinbar günstigere Rathaus-Umbau (1,1 Mio. Wichtiger Einschub: Die Umbaukosten werden von der Gemeinde Aichstetten aktuell mit 1,5 Mio. € angegeben!) als vernünftige Alternative vorgelegt werden kann.
Unsere Vermutung wird durch das folgende Zitat des Herrn Bürgermeisters Lohmiller zusätzlich gestützt: "Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass mit der Sanierung und Erweiterung des bestehenden Rathauses eine zukunftssichere Lösung gefunden wurde, die selbst bei vorsichtiger Schätzung der Kosten eines Neubaus für weniger als die Hälfte zu realisieren ist." (Schwäbische Zeitung vom 28.08.2020)  


Es erscheint uns wenig plausibel, dass der Herr Bürgermeister und die Gemeinderäte die professionelle Kostenschätzung der STEG (1,85  Mio. für einen Neubau) einfach vergessen haben sollen: Schließlich wurde die STEG für die Erstellung der Nutzungskonzepte „in Höhe von voraussichtlich etwa 100.000 €“ aus unseren Steuergeldern entlohnt. (siehe Bericht über die öffentliche Sitzung vom 13.06.2018).

Wichtiger Nachtrag: Die Umbaukosten wurden vor der Beschlussfassung immer mit 1,124 Mio. € angegeben. Nach der Beschlussfassung haben sich die Umbaukosten des Rathauses auf 1,5 Mio. € erhöht! Siehe Bericht über die öffentliche Sitzung vom 14.10.2020. 

Die tatsächliche Differenz zwischen Neubau und Umbau beträgt demnach nicht über 1,5 Mio. € - wie von Herrn Bürgermeister Lohmiller & dem Gemeinderat öffentlich bis zuletzt kommuniziert wurde -, sondern lediglich 350.000 €!

Eingestellt am 16.10.2020

Umbaukosten schießen in die Höhe

 

Die Umbaukosten des Rathauses wurden bisher immer mit 1,124 Mio. € angegeben. In dem ersten Bericht nach der Beschlussfassung über den Rathaus-Umbau erfahren wir nun – und zwar ohne weitere Erklärung –,dass die Umbaukosten nun auf 1,5 Mio. € angestiegen sind!

Bis zur eigentlichen Beschlussfassung am 15.07.2020 war in den offiziellen Berichten seitens der Gemeinde immer von 1,124 Mio. € die Rede. Wie es zu einer derartigen Kostenexplosion seit der Beschlussfassung am 15.07. bis zur nächsten öffentlichen Sitzung am 14.10.2020 kommen konnte, wird uns Bürgern nicht mitgeteilt! Stattdessen findet sich unter dem Punkt „feststehende Maßnahmen“ lapidar der Hinweis: Modernisierung Rathaus ca. 1.500.000 €!

Eingestellt am 22.10.2020



Wir haben sofort reagiert und den Hauptamtsleiter am 22.10.2020 angeschrieben:

Sehr geehrter Herr Erath,

bitte übersenden Sie uns die Chronologie zum Thema Rathaus-Umbau. 

Bitte beantworten Sie uns die Frage, wie die Baukosten, die bisher immer mit 1,124 Mio. Euro angegeben wurden, auf einmal auf ca. 1,5 Mio. € steigen konnten? Bis zum eigentlichen Beschluss am 15.07.2020 war immer von 1,124 Mio. Euro die Rede. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Dörwaldt


Antwortschreiben des Hauptamtsleiter vom 22.10.2020:

Sehr geehrter Herr Dörwaldt,

 

im Anhang sende ich Ihnen die Chronologie „Modernisierung Rathaus“ (Stand 20. Oktober 2020).

 

Zu Ihrer Frage:

-    Grundlage für den ELR-Antrag im April 2020 bildete die Kostenschätzung des Architekturbüros fai nach DIN 276 mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.486.084 € brutto.

-     Die Beschlussfassung im Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 15. Juli 2020 erfolgte auf der Grundlage der Kostenschätzungen (voraussichtliche Baukosten) des Architekturbüros fai vom 24. April 2020 für die Lösungen A und B (1.124.787,94 € bzw. 1.075.902,32 €).

-     Die von Ihnen in Ihrer eMail genannte Zahl (ca. 1,5 Millionen €) stammt vermutlich aus der dem Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Oktober 2020 vorgestellten „Prioritätenliste 2021“. Bei dieser Zahl handelt es sich nicht – wie von Ihnen geschrieben – um die voraussichtlichen Baukosten, sondern um die voraussichtlichen im Haushaltsplan 2021 zu finanzierenden gerundeten Gesamtkosten inklusive der anfallenden Baunebenkosten (Architektenhonorar, Statiker, Brandschutzgutachten, Baugenehmigungsgebühren, usw.).

 

Freundliche Grüße

 

Hubert Erath

Gemeindeverwaltung Aichstetten

Bachstraße 2

88317 Aichstetten

Unser Kommentar:

Seites der Gemeinde wurden bisher nie die Gesamtkosten von 1,5 Mio. €, sondern nur die Baukosten von 1,124 Mio. € der Öffentlichkeit vorgelegt.
Wie dem Antwortschreiben zu entnehmen ist, liegen die tatsächlichen Gesamtkosten dem Rat und dem Herrn Bürgermeister ebenfalls schon länger vor.
Dass die Gesamtkosten von 1,5 Mio. € erst nach der Abstimmung als Randnotiz im Amtsblatt erscheinen, lässt erneut Zweifel an der Öffentlichkeitsarbeit seitens der Gemeinde aufkommen.
Erneut kommt man nicht umhin, sich durch diese Art und Weise der Öffentlichkeitsarbeit getäuscht zu fühlen!

Lesen Sie zu diesem Thema auch den Beitrag: "
Mehr als 3 Millionen € für Rathaus-Umbau ist Fehlinformation".  

33m², 77m² oder 172 m² 

Raumgewinn für 1,5 Mio. €? 

Anscheinend weiß es niemand so genau!  

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,


Im Gemeindeblatt Nr. 42/2020 wird die Grundfläche des bestehenden Rathauses mit der Grundfläche des zukünftigen Rathauses verglichen: Das bestehende Rathaus wird mit 329 qm, das neu gestaltete mit 501 qm Grundfläche angegeben.

Verschiedene Dinge sind uns aufgefallen:

Die Zahlen im Amtsblatt wurden geschönt: Das Gemeindearchiv mit etwa 140 qm wurde NICHT in die Berechnung der Grundfläche des alten Rathauses miteinbezogen. Dies bedeutet, dass zu den 329 qm noch rund 140 qm des Archivs hinzugerechnet werden müssten. Dann käme das derzeitige Rathaus nicht auf die im Amtsblatt festgehaltenen 329 qm, sondern auf ca. 469 qm – ein deutlicher Unterschied!

Das neu gestaltete Rathaus soll auf eine Grundfläche von 501 qm kommen. Die Differenz vom alten zum neuen Rathaus betrüge dann nur noch ca. 33 qm und keine 172 qm, wie es uns im Amtsblatt suggeriert wird!
Für diese neu hinzugewonnenen 33 qm würden wir Steuerzahler mit 1,5 Mio. € zur Kasse gebeten. Jeder neue Quadratmeter würde dem Steuerzahler ca. 45.454 € kosten – eindeutig kein „optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis“, wie von Herrn Bürgermeister Lohmiller immer wieder kundgetan wurde, sondern das genaue Gegenteil: Eine skandalöse Steuergeldverschwendung!

Hinzu kommt, dass das Gemeindearchiv mit seinen rund 140 qm nicht mehr im neu gestalteten Rathaus untergebracht, sondern ausgelagert wird: Im Gespräch ist das ehemalige Grundschulgebäude. Doch diese Räumlichkeiten entstanden ja nicht aus dem Nichts und müssen ferner unterhalten und beheizt werden. Ebenso könnten diese Räumlichkeiten für andere Zwecke genutzt werden (mehrere Vereine sind an den Räumlichkeiten interessiert). Diese Kosten und die Folgekosten werden ebenfalls ausgeblendet und nicht mit in die derzeitige Berechnung miteinbezogen.
 
 

Zahlen-Tohuwabohu


Die Zahlenangaben im Amtsblatt waren wieder einmal zu ungenau, um eine korrekte Rechnung aufstellen zu können. Wir wollten es aber genau wissen, um die Grundflächen sowohl des bestehenden als auch des neu gestalteten Rathauses besser miteinander vergleichen zu können. 

Nur über einen Vergleich nach DIN 277 kann herausgefunden werden, ob tatsächlich eine Erweiterung der Nutzfläche stattgefunden hat. Nehmen wir als Beispiel an, dass das neu gestaltete Rathaus zwar mehr Grundfläche aufweist, aber die Technikfläche (z.B. für Heizungsanlage oder den neuen Fahrstuhl) und die Verkehrsfläche (z.B. für breitere Gänge, größere Wartebereiche) ebenfalls zugelegt hat. Wenn, um bei unserem Beispiel zu bleiben, die Technikfläche und/oder die Verkehrsfläche deutlich zugelegt hat, könnte letzten Endes die tatsächliche Nutzfläche nur geringfügig größer sein als bisher – und das für einen Umbau in Höhe von 1,5 Mio. €. 


Sie sehen, warum der Vergleich nach DIN 277 so wichtig ist: Er bildet die Grundlage, ob ein Umbau tatsächlich von Nutzen ist!


Anfänglich dachten wir, dass dieser Vergleich kein allzu großes Problem darstellen würde, da im Amtsblatt explizit darauf hingewiesen wurde, dass nicht nur die neuen Architektenpläne, sondern auch die Grundfläche des bestehenden Rathauses nach DIN 277 aufgeschlüsselt wurde: „bisherige Grundfläche nach DIN 277 (ohne Dachgeschoss): ca. 329,000 qm“ (siehe Amtsblatt Nr. 42/2020, S.6) 

Wir haben deshalb den Hauptamtsleiter Herrn Erath angeschrieben und um die Tabelle gebeten, in der das alte Rathaus ebenfalls  nach DIN 277 in Nutz-, Verkehrs- und Technikfläche  aufgeschlüsselt wurde. Obwohl im Amtsblatt anders verlautbart, teilte uns der Hauptamtsleiter Herr Erath mit: „Eine Aufschlüsselung der bisherigen Grundfläche nach DIN 277 existiert leider nicht“.


Dies ist höchst interessant:  Nicht nur, weil wir Bürger erneut mit falschen Angaben vorgeführt wurden, sondern weil DIN 277 die Basis zur Vergleichbarkeit des alten mit dem neu gestalteten Rathaus sein sollte! Da die Gemeinde niemals eine Aufschlüsselung der bisherigen Grundfläche nach DIN 277 durchgeführt hat, existiert auch keine Vergleichbarkeit zwischen alt und neu und es ist daher fraglich, ob das neu gestaltete Rathaus wirklich den Raumgewinn erbringt, wie es uns immer wieder von Seiten des Bürgermeisters und der Gemeinderäte suggeriert wurde (Bürgermeister Lohmiller verwies an mehreren Stellen auf das „optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis“. Gemeinderat Hartmut Forstner ist der Meinung, „dass die getroffene Entscheidung wohl durchdacht und richtig ist“)


Da die Vergleichsbasis fehlt, wissen weder der Gemeinderat noch der Herr Bürgermeister, wie viel Raumgewinn an Nutzfläche das neu gestaltete Rathaus im Vergleich zum alten Rathaus erbringt! 

 

Zu diesem ganzen Zahlen-Tohuwabohu kommt noch hinzu, dass von Seiten der Gemeinde die derzeitige Grundfläche des bestehenden Rathauses immer wieder mit unterschiedlichen Zahlen angegeben wurde:


Im Gemeindeblatt Nr. 42/2020 wird die bisherige Grundfläche des Rathauses ohne Dachgeschoss (Gemeindearchiv) mit ca. 329 qm angegeben (hier müsste eigentlich das Gemeindearchiv in die Berechnung mit ca. 140 qm miteinbezogen werden: Dann käme man auf eine Grundfläche von ca. 469 qm). Dagegen wird im amtlichen PDF Chronologie Rathaus die bisherige Grundfläche des Rathauses mit 424 qm angeben. Ob bei dieser Berechnung das Dachgeschoss mit eingeplant wurde, ist der Niederschrift nicht zu entnehmen. 


Uns Bürgern werden von der Gemeinde einfach unterschiedliche Zahlen zur Grundfläche mitgeteilt (329, 424). Teils mit gravierenden Abweichungen. Es scheint fast so, als ob man hier frei nach dem Motto agiert: Wir nehmen die Zahl, die uns in den Kram passt! 


Wir haben uns natürlich auch gefragt, welche Quadratmeterzahl denn nun stimmt? Denn für diese Zahlen muss es schließlich eine Berechnungsgrundlage geben. Der Hauptamtsleiter Herr Erath teilte uns auf Anfrage mit, dass das Architekturbüro fei auf eine derzeitige Grundfläche von 329 qm (ohne Dachgeschoss) kam.
Warum der Gemeinderat aber 2018 von einer Grundfläche von 424 qm ausging und diese Zahl amtlich protokolliert wurde, konnte uns auf unsere Nachfrage vom 24.11.2020 von Herrn Erath nicht erläutert werden! Nicht nur Sie, liebe Leserinnen und Leser, sondern auch wir und insbesondere der Gemeinderat scheinen verwirrt zu sein, wenn es um Zahlenangaben zu gehen scheint. Ständig werden andere Zahlen genannt, was das Vertrauen in die Arbeit des Gemeinderats nicht verstärkt. 

Aufgrund unserer Erfahrung in monatelanger Recherche gelangen wir zu dem Schluss, dass dieses Zahlenverwirrspiel teils auf Planlosigkeit, teils auf Absicht der Entscheidungsträger zurückzuführen ist. 

 

Und weil wir gerade bei Zahlen-Tohuwabohu sind: 


Uns ist ferner aufgefallen, dass in der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.04.2018 die erforderliche Mindestgröße für ein neues Rathaus mit 501 qm beziffert wird. Damals wurde die Idealgröße für ein neues Rathaus mit 559 qm beziffert. Wie die Ratsmitglieder die Zahlen für die Mindest- oder Idealgröße ermittelt haben, lässt sich den Protokollen erneut nicht entnehmen!

Aber lassen wir den Zweifel hinsichtlich des Zustandekommens dieser Zahlen mal beiseite, dann erscheint es uns immer noch nicht plausibel, dass der Gemeinderat sich jahrelang mit dem Thema beschäftigt hat und verschiedene Varianten an Architektenplänen für Steuergelder in Auftrag gegeben hat, nur um am Ende gerade mal so auf die von Ihnen geforderte Mindestanforderung der benötigten Raumfläche zu kommen!
Dies scheint nicht der große Wurf zu sein, den man uns glauben machen will. Das Rathaus würde für 1,5 Mio. umgebaut werden und käme dann NUR auf die erforderliche Mindestgröße! 


Warum ein Rathaus-Neubau an anderer Stelle mit adäquater Grundfläche für 1.85 Mio. € zu teuer sein soll, aber ein Umbau, bei dem nur wenige Quadratmeter hinzugewonnen werden, für 1,5 Mio. € ein „optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis“ erbringen soll, bleibt erneut das Geheimnis des Herrn Bürgermeisters und des Gemeinderats. Ferner kommen zu den 1,5 Mio. € noch der im Amtsblatt erwähnte Rettungsbalkon (derzeit nicht in den Baukosten enthalten) sowie die zweimaligen Umzugskosten der Gemeinde und die anfallenden Mietkosten während der Bauzeit. Ebenso kommen noch die Auslagerungs- und Folgekosten für das Gemeindearchiv hinzu. Am Schluss dürfte sich die Umbau- und etwaige Neubaukosten die Waage halten. 

 

 

Wir haben uns jetzt einige Monate intensiv mit dem Thema Rathaus-Umbau befasst und konnten keinen einzigen plausiblen Grund finden, der für einen Umbau spricht (siehe unsere Beiträge). Warum der Gemeinderat dennoch so hartnäckig an dem teuren Umbau festhält, muss dem auswärtigen Leser rätselhaft vorkommen. 


Wenn man schon länger Vorort ist und hinter die Kulissen blickt, dann weiß man, dass die Gemeinde dazu neigt, alte Gebäude eher heute statt morgen abzureißen, damit ein moderner Neubau entstehen kann (siehe das rund 250 Jahre Gebäude Gasthaus zum Adler). 


Da bereits die alte Meyerei am Rathausplatz einem modernen Bungalow weichen musste und passend dazu der Rathaus-Vorplatz sehr modern (steinig und eckig) gestaltet wurde, liegt die Vermutung nahe, dass das alte Rathaus den Ratsmitgliedern einfach nicht mehr gefällt. Dazu passt auch die Aussage eines Gemeinderats (siehe PDF Chronologie Rathaus 18.04.2018): Bestehendes Rathaus altes Klumpp


Das vollends umgebaute Rathaus hingegen würde in das modern anmutende Ambiente des Rathaus-Platzes passen. Ziehen Sie, liebe Leserinnen und Leser, Ihre eigenen Schlüsse.