Kritik
Bürgermeister Lohmiller verteidigte Kritik an dessen geleisteter Öffentlichkeitsarbeit folgendermaßen: „Sämtliche Überlegungen wurden nicht nur in öffentlicher Sitzung angestellt, sondern auch ausführlich über das Amtsblatt bzw. die Tageszeitung kommuniziert.“ (Schwäbische Zeitung vom 14.08.2020). „Ich sehe kein Defizit bei der Beteiligung der Öffentlichkeit“ (Schwäbische Zeitung vom 28.08.2020)
Es gilt festzuhalten, dass Bürgermeister Lohmiller folgende drei Kommunikationskanäle für eine gelungene Öffentlichkeitsarbeit als ausreichend erachtet:
1. Tageszeitung/Pressearbeit
2. Öffentliche Sitzung
3. Amtsblatt
Der erste Teil dieses Beitrages wird sich eingehend mit der Frage beschäftigen, ob diese Kommunikationskanäle für eine ordentliche Öffentlichkeitsarbeit ausreichen. Im Weiteren wird überprüft, ob die Gemeinde Aichstetten ihren Informationspflichten hinsichtlich der hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die kommunale Öffentlichkeitsarbeit ausreichend nachkommt.
Im zweiten Teil gehen wir der Frage nach, wie die Ratsmitglieder und der Bürgermeister mit der Kritik umgehen, die ihnen von uns seit Monaten entgegenbracht wird: Die Methoden reichen von ignorieren und leugnen der Kritik sowie Desinformation bis hin zur Einberufung einer nichtöffentlichen Sitzung, in der „über eine gemeinsame Reaktion des Gemeinderats auf die Presseveröffentlichungen und die Homepage www.meiner-meinung-stimme-geben.de beraten“ wurde.
Beide Teile ergänzen sich und werfen ein bezeichnendes Licht auf das Demokratieverständnis unserer gewählten Repräsentanten.
Kommunikationskanal Pressearbeit
Beginnen wir mit der Frage, ob Pressearbeit ein ausreichendes Mittel zur Öffentlichkeitsarbeit darstellt:
„Politik ohne Öffentlichkeitsarbeit ist in einer Demokratie nicht denkbar und auch nicht sinnvoll. […] Bürger_innen haben einen Anspruch darauf, über das Handeln derer, die von ihnen gewählt wurden, informiert zu werden. Voraussetzung ist, dass Öffentlichkeitsarbeit nicht auf Pressearbeit reduziert wird.“ (Herrman/Zinell 2020, 19)
Es gilt festzuhalten, dass Pressearbeit einen wichtigen Baustein in der Öffentlichkeitsarbeit darstellt. Pressearbeit darf aber nur als zusätzliches Mittel zur Öffentlichkeitsarbeit herangezogen werden. Sie erfüllt nur eine unterstützende Funktion.
Die Pressearbeit der Gemeinde Aichstetten beschränkt sich auf amtliche Bekanntmachungen und Darstellungen des Herrn Bürgermeisters zu bestimmten Themen: z. B. Stellungnahme in der Presse auf unseren kritischen Leserbrief zum Thema Rathaus-Umbau.
Kommunikationskanal öffentliche Gemeinderatssitzung – kein geeignetes Medium der Öffentlichkeitsarbeit.
Das Argument, dass die öffentliche Sitzung ein geeignetes Mittel zur Öffentlichkeitsarbeit ist, lässt sich leicht widerlegen: Die öffentliche Sitzung kann kein geeignetes Mittel zur Öffentlichkeitsarbeit sein, da nur eine beschränkte Anzahl an Zuhörern teilnehmen kann. Öffentlichkeitsarbeit ist nur dann sinnstiftend, wenn viele und nicht nur wenige erreicht werden. Damit kommt auch der öffentlichen Sitzung höchstens eine unterstützende Funktion zur eigentlichen Öffentlichkeitsarbeit zu.
Einen Hinweis darauf, wie die Gemeinderatssitzung viele Zuhörer erreichen kann und damit zu einem guten Mittel der Öffentlichkeitsarbeit avancieren würde, erfahren wir aus den Veröffentlichungen der Friedrich-Ebert-Stiftung:
„Zum einen können auf den Internetseiten der Gemeinde regelmäßig Informationen verbreitet werden, mit denen die Einwohner_innen über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet werden. Dies kann von der Darstellung neuer Planungen oder Vorhaben bis zur Unterrichtung über die in der letzten Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse reichen. In einigen Kommunen werden Ratssitzungen auch live im Internet übertragen.“ (Fliedner 2019, 23)
Bisher können wir festhalten, dass sowohl die Pressearbeit als auch die öffentliche Sitzung der Gemeinde Aichstetten für sich genommen bzw. in ihrer derzeitigen Form keine ausreichenden Mittel der Öffentlichkeitsarbeit darstellen. Daher stehen bereits zwei der von Bürgermeister Lohmiller angeführten Argumente auf tönernen Füßen. Richten wir deshalb unseren Blick auf dessen letztes Argument: das Amtsblatt bzw. auf die darin abgedruckten Berichte über die öffentlichen Ratssitzungen (Sitzungsberichte).
Kommunikationskanal Sitzungsbericht (Amtsblatt) – Ordnungsgemäße Einberufung des Rates erfüllt nicht alle Anforderungen des Gesetzgebers.
Grundsätzlich stellt das Amtsblatt ein gutes Mittel zur Öffentlichkeitsarbeit dar. Voraussetzung ist aber, dass einige Kriterien erfüllt werden. Wenden wir uns erst den Kriterien zu, die für eine ordnungsgemäße Einberufung einer öffentlichen Sitzung notwendig sind.
1. „§ 41b GemO schreibt seit 2015 ferner vor, dass die Gemeinden auf ihrer Internetseite Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse veröffentlichen müssen.“ (https://www.juracademy.de/kommunalrecht-baden-wuerttemberg/gemeinderatssitzung.html Abgerufen am 17.10.2020 um 13:19 Uhr.)
Der nächste Sitzungstermin ist nur über das digitale Amtsblatt (PDF) in Erfahrung zu bringen. Auf der eigentlichen Homepage der Gemeinde findet sich kein Hinweis über die nächste öffentliche Sitzung. Diese Vorgehensweise entspricht nicht dem oben zitierten § 41b GemO.
2. „Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind. […].“ (https://www.anwalt24.de/gesetze/gemo/41b Abgerufen am 19.10.2020 um 08:34 Uhr)
Wer im Vorfeld die Beratungsunterlagen einsehen möchte, dem gelingt dies nicht über die Homepage der Gemeinde Aichstetten. Zur Einsichtnahme muss man sich schriftlich an die Gemeindeverwaltung wenden und erhält die Unterlagen dann zugesandt. Diese Vorgehensweise entspricht ebenfalls nicht dem § 41b GemO.
Ein Blick auf die Homepage unserer Nachbargemeinde Aitrach zeigt, dass dort alles vorbildlich gehandhabt wird: Termin der nächsten Sitzung mit umfangreichen Beratungsunterlagen sind dort einsehbar.
Bisher können wir festhalten, dass die Einberufungsformalitäten nicht in allen Punkten der geltenden Rechtslage seit 2015 entsprechen.
Informationsgehalt der Sitzungsberichte – keine Nennung abwesender Ratsmitglieder
Wenden wir uns nun der Frage zu, ob die eigentlichen Sitzungsberichte inhaltlich geeignet sind, die Bürger umfassend zu informieren:
„Zur Information aller Einwohner*innen wird im Amtsblatt […] und auf der Homepage der Gemeinde Aichstetten […] in gewohnter Weise über die öffentliche Gemeinderatssitzung berichtet.“ (Amtsblatt Nr. 36/2020 vom 09.10.2020)
Sitzungsprotokolle müssen wichtige Kriterien erfüllen. Ebenso sollten die Sitzungsberichte im Gemeindeblatt einige dieser Kriterien erfüllen, damit wir Bürger uns ein genaues Bild der Vorgänge während einer Gemeinderatssitzung machen können. Ein wesentliches Kriterium ist die namentliche Nennung der anwesenden bzw. abwesenden Ratsmitglieder. Sie lässt Rückschlüsse zu, ob ein Gemeinderat beschlussfähig ist oder, für uns noch wichtiger, welche Gemeinderäte sich aktiv beteiligen bzw. nicht beteiligen konnten.
Warum ist dies so wichtig? Nehmen wir an, es fehlt ein Ratsmitglied, der ein sehr aktiver Politiker ist und der sich gerne – wie es auch dessen Pflicht ist – mit den Bürgern der Gemeinde über kommunalpolitische Themen austauscht. Diese Erfahrungen lässt dieses Ratsmitglied dann in die Ratssitzungen einfließen. Nehmen wir weiter an, dass dieses Ratsmitglied sich intensiv in ein Thema eingearbeitet und sich als Meinungsführer der Opposition herausgebildet hat. Fällt dieser aus, wird die Opposition in ihren Verhandlungspositionen deutlich geschwächt.
Sie sehen, wie wichtig die Information ist, welche Ratsmitglieder aktiv an einer Sitzung teilnehmen. In den Sitzungsberichten der Gemeinde Aichstetten fehlt diese wichtige Information stets.
Zitate ohne Angabe der Quelle
Wenden wir unsere Aufmerksamkeit nun dem tatsächlichen Informationsgehalt der Berichte über die öffentlichen Sitzungen zu.
Als ein nicht zufällig gewähltes Beispiel verwenden wir einen Textausschnitt aus dem Sitzungsbericht vom 13.11.2019. Hierbei handelt es sich um einen relevanten Bericht bezüglich des Rathaus-Umbaus, der „in gewohnter Weise über die öffentliche Gemeinderatssitzung berichtet.“ (Amtsblatt Nr. 36/2020 vom 09.10.2020). Tatsächlich sind alle Sitzungsberichte der Gemeinde Aichstetten in dieser Weise verfasst:
„Zunächst angedacht war eine bauliche Erweiterung des bestehenden Rathauses. Aufgrund des aus Sicht mehrerer Gemeinderäte ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses im Falle der Realisierung der seinerzeit vorliegenden Vorplanung und der Tatsache, dass eine „schnelle Alternativlösung im Bestand“ nicht in Sicht war, wurde aus der Mitte des Gemeinderats ein Rathausneubau und ein möglicher Umzug des Rathauses in das bisherige Grundschulgebäude angeregt.“
Ein auffallendes Merkmal der Sitzungsberichte sind Zitate („schnelle Alternativlösung im Bestand“) ohne Angabe der Quelle. Dies lässt das Zitat sinnlos werden. Welches Ratsmitglied diese Meinung vertritt, wird daraus nicht ersichtlich.
Informationen sind bruchstückhaft und in sehr knapper Form gehalten. Zusammenhänge müssen vom Leser mit viel Mühe selbst hergestellt werden.
Die im Text angesprochene „bauliche Erweiterung“ wird nicht ausführlicher erläutert. Für Leser, die sich nicht umfangreich mit dem Thema befasst haben, wird nicht ersichtlich, welche baulichen Maßnahmen gemeint sein könnten. Wer nun herausfinden möchte, welche „bauliche Erweiterung“ gemeint ist, muss sich tatsächlich durch sämtliche Amtsblätter der Jahre 2017-2019 arbeiten – rund 100 Amtsblätter!
Wir können festhalten, dass diese Art der Darstellung eine einfache Überprüfung der Inhalte deutlich erschwert.
Bei der „baulichen Erweiterung“ muss es sich um die Architektenpläne von Frau Ulrike Eisenbarth aus dem Jahr 2017 handeln. Aus dem Sitzungsbericht vom 24.01.2018 erfahren wir nur, dass zur „Prüfung der Möglichkeiten zur Verbesserung der Raumsituation und Schaffung der Barrierefreiheit im bestehenden im bestehenden Rathaus […] Frau Diplom-Ingenieurin (FH) Ulrike Eisenbarth mit der Erstellung von Planskizzen einschließlich grober Kostenschätzung beauftragt“ wurde.
Diskussionen über wichtige Themen in Sitzungen werden in Sitzungsberichten nicht erwähnt
In den sich an die Sitzung vom 24.01.2018 anschließenden Sitzungsberichten sollten wir daher eine Diskussion der Architektenpläne von Frau Eisenbarth finden – Fehlanzeige! In keinem Sitzungsbericht wurde schriftlich festgehalten, ob jemals über die Pläne in einer Ratssitzung diskutiert wurde.
Der einzige Hinweis, dass seinerzeit eine Diskussion der Architektenpläne in einer Ratssitzung stattgefunden haben muss, ist nur dem oben erwähnten Textausschnitt zu entnehmen – und dieser Hinweis entstammt einem Sitzungsbericht, der rund zwei Jahre nach der eigentlichen Ratssitzung, in der die Architektenpläne diskutiert wurden, veröffentlicht wurde!
Obwohl wir bisher keine einzige Information über das Pro und Kontra dieser Architektenpläne erfahren haben, weil eine gewissenhafte Berichterstattung in den öffentlichen Sitzungsberichten nicht stattgefunden hat, sollen wir dennoch den Ratsmitgliedern unser Vertrauen schenken und uns darauf verlassen, dass eine ordentliche Abwägung hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses stattgefunden hat.
Floskeln wie Kosten-Nutzen-Verhältnis suggerieren Professionalität
An dieser Stelle lohnt es sich, auf die Wortwahl „Kosten-Nutzen-Verhältnis“ näher einzugehen. Sie findet sich des Öfteren und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich hierbei nur um eine Floskel handelt. Dieser Eindruck wird dadurch noch verstärkt, dass wir auf Nachfrage nach Unterlagen (z. B. eine ordentliche Kosten-Nutzen-Analyse) bei den Gemeinderäten und dem Herrn Bürgermeister bis heute keine Antwort erhalten haben (siehe offener Brief auf unserer Homepage).
Zitate aus jüngster Zeit:
„Der vorliegende Planungsentwurf „Lösung A“ überzeugt und bietet ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis.“ (Bericht über die öffentliche Sitzung am 15. Juli 2020)
„Wir sind der Überzeugung, dass die beschlossene Lösung auch unter Berücksichtigung der großzügigen Landesförderung das optimale Kosten-Nutzen-Verhältnis bringt.“ (Lohmiller in: Schwäbische Zeitung vom 14.08.2020)
Offensichtlich handelt es sich um keine professionellen Kosten-Nutzen-Analysen, sondern nur um die Einschätzungen des Gemeinderates. Wir konnten bereits mit unserem Beitrag „3 Mio. € für Neubau des Rathauses sind Fehlinformation“ unter der Rubrik „Defizite“ nachweisen, dass eine persönliche Schätzung des Bürgermeisters öffentlich als professionelle Kostenschätzung des zuständigen Architekturbüros deklariert wurde:
In einem persönlichen Antwortschreiben suggerierte uns der Bürgermeister, dass das mit der Planung beauftragte Architekturbüro auf Neubaukosten von ca. 3 Mio. € kommen würde. In Wirklichkeit handelte es sich bei dieser Summe um eine Schätzung des Bürgermeisters aus dem Jahr 2017, wie wir nachweisen konnten. Und obwohl dem Rat und dem Bürgermeister die tatsächliche professionelle Kostenschätzung des Architekturbüros von 1,85 Mio. € bereits seit Januar 2019 vorlag, wurde uns noch im Juli 2020 (!) die falsche Summe von 3 Mio. € genannt: “Schließlich wurde ein Neubau angedacht und mit unserem Planungspartner intensiv erörtert. Da vergleichbare Objekte jenseits der Marke von 3. Mio. Euro liegen wurde auch dies wieder verworfen.“ (Mailverkehr Lohmiller-Löchle/Schmaus vom 16.07.2020)
Die Kosten für einen Neubau des Rathauses wurden in öffentlichen Bekanntmachungen von Bürgermeister Lohmiller deutlich höher, die Kosten für einen Umbau deutlich niedriger dargestellt. Die vom Bürgermeister dargestellte Differenz betrug ca. 1,5-1,8 Mio. €, während die tatsächliche Differenz ca. 0,4-0,5 Mio. € beträgt. Wir können festhalten, dass wir in diesem Schreiben mit einer Schätzung des Bürgermeisters desinformiert wurden.
Vielleicht wird daher verständlich, weshalb wir Floskeln wie „optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis“ nur sehr wenig Vertrauen entgegenbringen.
Es wäre so einfach, sämtliche Unterlagen wie professionelle Kosten-Nutzen-Untersuchungen, Ausschreibungen, Kosten, Pläne, Informationen, etc. auf der Homepage der Gemeinde Aichstetten als vertrauensbildende Maßnahme zwischen Bürgerschaft und gewählten Repräsentanten zu veröffentlichen:
„Zum einen können auf den Internetseiten der Gemeinde regelmäßig Informationen verbreitet werden, mit denen die Einwohner_innen über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet werden. Dies kann von der Darstellung neuer Planungen oder Vorhaben bis zur Unterrichtung über die in der letzten Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse reichen.“ (Fliedner 2019, 23).
Wie es besser geht, zeigt uns erneut ein Blick auf die Nachbargemeinde Aitrach. In jüngster Zeit überlegte der Gemeinderat, einen Aufzug in das bestehende Rathaus einzubauen. Sämtliche Pläne und Unterlagen wurden rechtzeitig vor der Gemeinderatssitzung auf der Homepage veröffentlicht – rund 65 Seiten! Obwohl das Umbauvorhaben der Gemeinde Aitrach preislich weit unter den Umbauplänen der Gemeinde Aichstetten angesiedelt ist, hielt es die Gemeinde Aitrach für angebracht, ihre Bürger umfänglich zu informieren.
Wir konnten darlegen, dass der Informationsgehalt der Sitzungsberichte aus folgenden Gründen nur als äußerst mangelhaft bezeichnet werden kann:
1. Informationen sind sehr bruchstückhaft und in sehr knapper Form gehalten. Zusammenhänge müssen vom interessierten Leser mit viel Mühe selbst hergestellt werden.
2. Zitate werden ohne Angaben der Quellen angeführt.
3. Anwesenheitsliste fehlt in den Sitzungsberichten.
4. Wichtige Themen, die in den Gemeinderatssitzungen verhandelt werden, finden bisweilen keine Erwähnung in den öffentlich einsehbaren Sitzungsberichten. Wichtige Informationen werden der Öffentlichkeit dadurch vorenthalten.
5. Floskeln wie Kosten-Nutzen-Untersuchung suggerieren Professionalität, wo es sich vermeintlich nur um private Schätzungen und Meinungen der Ratsmitglieder oder des Bürgermeisters handelt.
Wir können bisher festhalten, dass der Informationsgehalt des Amtsblattes als mangelhaft zu bezeichnen ist. In der derzeitigen Form erfüllt das Amtsblatt nicht die hohen Anforderungen an kommunaler Öffentlichkeitsarbeit. Vertrauen wird dadurch geschaffen, dass wir Bürger uns selbst umfangreich informieren können. Die drei Kommunikationskanäle, die seitens der Gemeinde als ausreichend erachtet werden, erfüllen diese Aufgabe in keiner Weise.
Die von Bürgermeister Lohmiller getätigten Aussagen: „Ich sehe kein Defizit bei der Beteiligung der Öffentlichkeit“ (Schwäbische Zeitung vom 28.08.2020) und „sämtliche Überlegungen wurden nicht nur in öffentlicher Sitzung angestellt, sondern auch ausführlich über das Amtsblatt bzw. die Tageszeitung kommuniziert“, (Schwäbische Zeitung vom 14.08.2020) konnten von uns hinlänglich entkräftet werden.
Welches Ratsmitglied vertritt welche politische Meinung
Widmen wir uns einem weiteren, sehr wichtigen Thema: Welches Ratsmitglied vertritt welche Meinung? Für eine funktionsfähige Demokratie ist es unbedingt notwendig, dass wir Bürger uns ein Bild der politischen Ansichten unserer gewählten Repräsentanten machen können.
Warum ist dies so wichtig? Die Ratsmitglieder gelten als Ansprechpartner für unsere politischen Belange. Sowohl die politischen Entscheidungsträger als auch die Bürger müssen in der Lage sein, sich einen Überblick über die politischen Meinungen und Ziele des jeweils anderen zu verschaffen. Im Idealfall sollten dieselben Ziele angestrebt werden.
Dies gelingt aber nur, wenn die Entscheidungsträger wissen, was ihre Wählerschaft fordert. Nur so können sie ihre politischen Ziele danach ausrichten.
Im umgekehrten Fall muss die Wählerschaft überprüfen können, ob die Entscheidungen ihrer gewählten Vertreter auch tatsächlich ihren Bedürfnissen entsprechen. Hierbei handelt es sich vielleicht um den wichtigsten demokratischen Kontrollmechanismus überhaupt!
Der Meinungsaustausch und die Möglichkeit der Kontrolle unserer Politiker sind zwei wichtige Standbeine unserer demokratischen Gesellschaftsordnung – Ohne diese existiert keine Demokratie!
Nehmen wir folgendes Beispiel: Sie möchten sich an ein Ratsmitglied wenden, da sie Fragen bezüglich des Rathaus-Umbaus haben. Sie haben das Thema verfolgt und wissen, dass Gemeinderat Huber ein vehementer Gegner dieses Vorhabens ist. Dieser hat sich auch als Vertreter der Opposition im Gemeinderat herausgebildet. Auf der anderen Seite hat sich als Wortführerin für den Umbau Gemeinderätin Meier profiliert. Als interessierter Bürger treten Sie an beide heran. In der Diskussion mit den beiden Ratsmitgliedern erhalten sie aufschlussreiche Informationen über das Pro und Kontra der jeweiligen Seite. Gleichzeitig können sie argumentativ auf die Ratsmitglieder einwirken und sich an dem politischen Prozess beteiligen. Schließlich lebt demokratische Politik von der politischen Auseinandersetzung.
Mittel der Öffentlichkeitsarbeit, die unsere Ratsmitglieder nutzen könnten
Um mit uns Bürgern in Kontakt zu treten und den politischen Meinungsaustausch zu suchen, böten sich unseren Räten und dem Bürgermeister viele Möglichkeiten. Folgende empfiehlt die Friedrich-Ebert-Stiftung (Märtin 2010, S.19):
- „Bürgerbüro/Sprechzeiten
- Mailings sind Briefe an Dialoggruppen, die den Dialog forcieren
- Hausbesuche/Telefonaktionen/Infostände ermöglichen das direkte Gespräch vor allem mit Menschen, die uns nahestehen
- Web 2.0 (Blogs, Twitter usw.) bieten einen Dialog, der von vielen verfolgt werden kann. Mitarbeit von vielen ist möglich und erwünscht.
- Veranstaltungen haben Themen und Personen im Fokus, die unsere Dialoggruppen wirklich interessieren
- Aktionen machen plakativ auf unsere Themen aufmerksam und führen zum Gespräch mit Passanten oder Dialoggruppen
- Zeitungen/Zeitschriften
- Broschüren/Faltblätter/Flyer
- Anzeigen/Plakate
- Webseiten transportieren alle Informationen, die aber nutzerfreundlich und ohne Redundanzen aufbereitet sein müssen.“
Ein besonders einfaches Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsarbeit stellt das Internet dar: „Natürlich können auch die einzelnen Ratsmitglieder Öffentlichkeitsarbeit betreiben. […] Mittlerweile haben auch viele Ratsmitglieder eine eigene Homepage oder berichten über soziale Netzwerke im Internet über ihre Tätigkeit. Solange keine nicht-öffentlichen Sachverhalte kommuniziert werden, ist dagegen zumindest rechtlich nichts einzuwenden.“ (Herrman/Zinell 2020, 19)
Da die Ratsmitglieder und der Bürgermeister unseres Wissens keines der oben genannten Mittel zur Öffentlichkeitsarbeit nutzen, müssen zumindest die Berichte über die öffentlichen Sitzungen derart verfasst sein, dass ein klares politisches Meinungsbild der einzelnen Ratsmitglieder für uns Bürger ersichtlich wird.
Wie ist ein ordentliches Protokoll bzw. Bericht aufgebaut?
Wie ein ordentliches Protokoll bzw. ein ordentlicher Sitzungsbericht aufgebaut sein sollte, gibt folgender Hinweis wieder:
„Das Verlaufsprotokoll ist ein sehr ausführliches Protokoll, das den Verlauf der Sitzung inklusive Argumente und Gegenargumente aufzeigt. Bei dieser Art des Protokollierens ist der Weg, bzw. der Verlauf zum Ergebnis entscheidend. Es erfolgt aber keine wörtliche, sondern nur eine sinngemäße Wiedergabe des Gesagten. Verlaufsprotokolle werden gerne mit redeeinleitenden Sätzen begonnen: „Frau Müller sagt …“, „Herr Maier findet …“. Besonders geeignet sind diese Protokolle bei Sitzungen, wo eine Beweiskraft notwendig ist.“ (https://www.euroakademie.de/magazin/gekonnt-protokollieren-worauf-es-beim-protokoll-ankommt-teil-1/ Abgefragt am 12.10.2020 um 10:51 Uhr)
Wie wir lesen, ist ein Verlaufsprotokoll bestens geeignet, eine Diskussion im Rat abzubilden. Argumente und Gegenargumente werden sinngemäß wiedergegeben und durch namentliche Nennung des Argumentierenden schriftlich festgehalten. Diese Art des Protokolls eignet sich demnach bestens, um sich einen Überblick über den politischen Entscheidungsprozess im Gemeinderat zu verschaffen. Die einzelnen politischen Meinungen treten dabei klar hervor. Wir können daher festhalten, dass sich das Verlaufsprotokoll am besten dazu eignen würde, unsere gewählten Repräsentanten und deren Entscheidungen zu kontrollieren.
Diskussionen und Prozesse der Meinungsbildung aus den Sitzungsberichten nicht ersichtlich
Bei der Durchsicht der Sitzungsberichte der Gemeinde Aichstetten von 2017-2020 ist uns aufgefallen, dass die Sitzungsberichte nicht nach Art des Verlaufsprotokolls erstellt werden.
In den Sitzungsberichten werden Ratsmitglieder niemals namentlich erwähnt. Nur der Bürgermeister als Vorsitzender des Rates wird als einziger namentlich erwähnt. Diskussionen im Rat werden ebenfalls nicht abgebildet. Wie es zu der Meinungsbildung kam, wird aus den Sitzungsberichten nicht erkennbar.
Individuelle Standpunkte lassen sich nicht einzelnen Ratsmitglieder zuordnen. Stattdessen werden anonymisierende Phrasen benutzt, die den Rat als geschlossenes Ganzes erscheinen lassen. Besonders häufig wird die Phrase „Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen…“ benutzt. Diese Art der Darstellung entkleidet die Ratsmitglieder ihrer Individualität und lässt sie erneut als geschlossenen Block erscheinen. Nur Herr Lohmiller wird namentlich erwähnt und darüber hinaus mit dessen Amt und Namen als Bürgermeister Lohmiller angesprochen. Der Rat, der auch das politische Kontrollorgan des Bürgermeisters sein sollte, wirkt eher wie ein politisches Leichtgewicht, der in der Anonymität hinter dem Bürgermeister zu verschwinden droht. Dies ist auch der Grund, weshalb wir niemals Ratsmitglieder zitieren (können): Nur der Bürgermeister wird in den amtlichen Berichten namentlich erwähnt.
Nachfolgend listen wir Ihnen eine Reihe dieser anonymisierenden Phrasen auf, die aus wichtigen Sitzungsberichten bezüglich des Rathaus-Umbaus entnommen wurden:
Aus dem Sitzungsbericht vom 20.09.2017:
„Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, mittelfristig ein neues Rathaus an einem noch festzulegenden Standort zu bauen.“
„Als Alternativen zum Rathaus-Umbau wird aus der Mitte des Gemeinderats angeregt […]“
Aus dem Sitzungsbericht vom 18.10.2017:
„Aus der Mitte des Gemeinderats wurden in der öffentlichen Sitzung am 20. September 2017 verschiedene weitere Überlegungen […]“
„Um das Thema weiter zu bearbeiten, wurde ein mit Bürgermeister Lohmiller, einigen Gemeinderäten und zwei Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung besetzter Arbeitskreis „Sitzungssaal“ eingesetzt.“
Aus dem Sitzungsbericht vom 24.01.2018:
„Aus der Mitte des Gemeinderats wurden in der Folge verschiedene weitere Überlegungen angestellt […]“.
„Aus der Mitte des Gemeinderats wird zudem angeregt, die Schulgebäude in die laufenden Überlegungen mit einzubeziehen. […]das dann eventuell zum Rathaus umgenutzt werden könnte.“
„Mehrere Gemeinderäte sprechen sich dafür aus, […]“
„Zwei Gemeinderäte favorisieren die Variante Rathaus-Anbau, […]“
„Im Arbeitskreis Sitzungssaal wurde tendenziell die Meinung vertreten, […]“
„Bürgermeister Lohmiller hält einen Rathaus-Neubau […]“
„Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderats beschließt der Gemeinderat schließlich mehrheitlich die Vertagung […]“
Aus dem Sitzungsbericht vom 13.06.2018:
„Bürgermeister Lohmiller hält es deshalb für sehr hilfreich, sich bei diesem Thema fundiertes Fachwissen von außen einzuholen […].“
Aus dem Sitzungsbericht vom 13.11.2019:
„Aufgrund des aus Sicht mehrerer Gemeinderäte ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses […].“
„[…] aus der Mitte des Gemeinderats ein Rathausneubau und ein möglicher Umzug des Rathauses in das bisherige Grundschulgebäude angeregt.“
Wir können festhalten, dass die Sitzungsberichte nicht dazu geeignet sind, Einblicke in die politischen Entscheidungsprozesse des Rates zu erlangen. Wir Bürger können uns kein Bild hinsichtlich der politischen Meinung unserer gewählten Vertreter machen. Eine Kontrollfunktion unserer gewählten Repräsentanten wird durch diese Darstellungsform beinahe unmöglich gemacht. Die Sitzungsberichte erfüllen damit nicht ihre demokratische Kontrollfunktion.
Unzureichende Darstellung der Beschlussfassungen in den Sitzungsberichten
Negativ kommt hinzu, dass die Darstellung der Beschlussfassungen unzureichend erscheint. Enthaltungen oder Gegenstimmen bei Abstimmungen werden meist nicht erwähnt. Das Abstimmungsergebnis wird in den allermeisten Fällen nicht genannt, sondern nur, ob der Beschluss angenommen oder abgelehnt wurde. Der genaue Wortlaut des Beschlusses, über den abgestimmt wurde, findet sich ebenfalls nicht.
Persönliches Verhalten der Ratsmitglieder gegenüber Fragestellern – Unzureichende Argumente/antidemokratische Blockbildung & Desinformation
Wie oben dargelegt, lassen die Sitzungsberichte keine politischen Positionen der einzelnen Ratsmitglieder erkennen. Sowohl der Gemeinderat als auch der Bürgermeister treten uns Bürgern als geschlossener Block entgegen.
Verstärkt wird diese Blockbildung zusätzlich durch das persönliche Verhalten unserer Repräsentanten. Auf persönliche und schriftliche Anfragen zum Rathaus-Umbau erhielten wir und andere Personen folgende Antworten:
Antwort eines ehemaligen Ratsmitglieds auf die Frage, warum das Rathaus ein zusätzliches Stockwerk für den Sitzungssaal erhalten muss (nicht exakt wörtlich, aber inhaltlich korrekt, da aus dem Gedächtnis protokolliert): „Aitrach hat auch einen Sitzungssaal im zweiten Stock. Dort hat man einen schönen Ausblick und kann schön arbeiten.“
Es zeigt sich, dass der Beweggrund eher emotionaler statt rationaler Natur ist. Diese Rechtfertigung des Ratsmitglieds ist aber kein logisches und daher nachvollziehbares Argument, das einen 1,5 Mio. € teuren Umbau rechtfertigt. Vor allem wenn man bedenkt, dass Bürgermeister Lohmiller in den letzten Jahren immer wieder darauf hinwies, dass das derzeitige Rathaus den Anforderungen der Gemeindeverwaltung vollends gerecht wird (siehe dazu ausführlich Leitartikel auf unserer Homepage).
Ein anderes Ratsmitglied sprach einen Mitbürger an und meinte, dass er es nicht gut fände, was wir hier machen. Gemeint war unsere öffentliche Kritik an dem Rathaus-Umbau. Interessant ist aber, wie mit unserer Kritik umgegangen wird: Statt die eigenen Handlungen reflektiert zu überdenken, wird Kritik nur als störend empfunden.
Wenden wir uns der schriftlichen Antwort eines amtierenden Ratsmitglieds zu (Schreiben liegt uns vor): „Bin nur etwas verwundert das du nur mich anschreibst? Das Gremium besteht aus 12 Räten. Und ich bin auch ein Befürworter des Umbaus“.
Diese Antwort lässt aus vielerlei Hinsicht tiefe Einblicke in das demokratische Verständnis dieses Ratsmitglieds zu. Hier wird gar kein Anlass gesehen, sich auf eine Diskussion mit einem Bürger einzulassen, da die eigene Meinung bereits festgelegt ist. Eine andere Sichtweise interessiert nicht und scheint eher störend zu wirken. Auch die kurze und etwas „schnoddrige“ Antwort deutet in dieselbe Richtung. Dies ist genau das Gegenteil von dem, was von Ratsmitgliedern gefordert wird:
„Bürger_innen haben einen Anspruch darauf, über das Handeln derer, die von ihnen gewählt wurden, informiert zu werden. Politiker_innen können durch regelmäßige Information ihr Profil schärfen und ihren Bekanntheitsgrad steigern.“ (Herrmann/Zinell 2020, S.19)
Sehr befremdlich wirkt auch die Aussage, das Ratsmitglied sei verwundert, als einziger angeschrieben zu werden. Der demokratische Grundgedanke, der dem Ganzen zu Grunde liegt, ist ja genau der, dass der Gemeinderat eben nicht als geschlossener Block auftritt und Bürger einzelne Ansprechpartner für ihre Sorgen und Belange direkt in ihrer Nachbarschaft vorfinden. Mit dem Verweis des Ratsmitglieds, doch alle mit derselben Frage anzuschreiben, wird auch hier wieder der geschlossene Block erkennbar, den der Rat bildet. Dem Fragesteller tritt sofort der Rat als Phalanx gegenüber. Für viele Bürger wirkt dies mit Sicherheit einschüchternd – Einschüchterung statt Entgegenkommen.
Darstellungen des Bürgermeisters unzureichend & Desinformation/keine Antworten auf Nachfragen
In diesem Zusammenhang ist auch das Antwortschreiben des Herrn Bürgermeisters auf eine schriftliche Anfrage des Herrn Georg Löchle sehr aufschlussreich. Herr Lohmiller verwies sogar extra in einem Bericht in der Schwäbischen Zeitung vom 28.08.2020 auf dieses Schreiben hin: „Schon vor Wochen habe ich Schreiben der Herren Löchle und Schmaus ausführlich persönlich beantwortet. Ich sehe kein Defizit bei der Beteiligung der Öffentlichkeit.“
Wir möchten an dieser Stelle festhalten, dass dieses Schreiben eine reine Darstellung der Sichtweise des Herrn Bürgermeisters war (ferner wurden wir in diesem Schreiben desinformiert – siehe Rubrik Defizite Beitrag 3 Mio. € für Neubau sind Fehlinformation). Diese Darstellungen finden sich bereits in der Schwäbischen Zeitung. Nur reichen diese Darstellungen und auch das persönliche Antwortschreiben an die Herren Löchle und Schmaus bei Weitem nicht aus, um wichtige Fragen zu klären, die uns bei der Recherche aufgefallen sind!
In diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass Herr Bürgermeister Lohmiller uns bereits einen Tag nach der Veröffentlichung unserer Homepage von sich aus angeschrieben hat und um ausreichend Platz für seine Darstellung der Dinge bat. Als wir eine weitere Darstellung seinerseits ablehnten, ihm im Gegenzug aber genügend Platz zur Beantwortung unserer Fragen einräumen wollten, lehnte Herr Lohmiller dieses Angebot unwirsch ab.
Wir können festhalten, dass seitens des Bürgermeisters Darstellungen verbreitet werden, aber auf direkte Nachfragen bleibt man uns die Antwort bereits seit dem 23.09.2020 schuldig (siehe „Offener Brief“ auf unserer Homepage).
Fragen aus offenem Brief als TOP auf die Gemeinderatssitzung gesetzt – erneute Verweigerung der Beantwortung!
Der Beantwortung der fünf Fragen aus unserem offenen Brief entziehen sich sowohl der Herr Bürgermeister als auch die Ratsmitglieder seit dem 23.09.2020. Unseren offenen Brief erhielten die Gemeinderatsmitglieder postalisch, der Herr Bürgermeister sogar als Einschreiben mit Rückschein.
Zusätzlich haben wir unsere Fragen als Tagesordnungspunkt (TOP 10) auf die Gemeinderatssitzung vom 14.10.2020 aufnehmen lassen. Im Amtsblatt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fragen an die Ratsmitglieder gestellt werden können:
„Die Einwohnerinnen bzw. Einwohner und die Gemeinderäte haben die Möglichkeit, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Der Bürgermeister nimmt in der Regel zu den gestellten Fragen, […] Stellung. […] Gerne können Anliegen, Anfragen […] der Gemeindeverwaltung auch außerhalb von Gemeinderatssitzungen mitgeteilt werden.“ (Amtsblatt Nr. 36/2020, S.3)
Wir haben darum gebeten, die Fragen schriftlich zu beantworten und zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.
Wie man uns mitteilte, wurde in der eigentlichen Gemeinderatssitzung von dem Herrn Bürgermeister als Sitzungsleiter nur darauf hingewiesen, dass schriftliche Fragen an die Ratsmitglieder vorliegen. Die Fragen selbst wurden nicht den anwesenden Zuhörern mitgeteilt und zumindest während des öffentlichen Sitzungsteils nicht im Rat diskutiert.
Antworten auf unsere fünf Fragen erhielten wir zwar nicht, dafür einen interessanten Vermerk im Sitzungsbericht. Beginnen wir mit dem ersten Teil des Berichtes:
„Aus der Mitte der Einwohnerschaft ging im Vorfeld der Sitzung eine eMail zum Thema Rathaus-Modernisierung ein.
Bürgermeister Lohmiller führt hierzu aus, dass der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung in Bezug auf den in jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung enthaltenen Tagesordnungspunkt „Anfragen und Anregungen zu Gemeindeangelegenheiten“ unter anderem festgelegt hat, dass es sich bei Wortmeldungen unter diesem Tagesordnungspunkt nur „um Gegenstände einfacher Art“ handeln darf. Umfangreichere Anfragen können unter dem Tagesordnungspunkt nicht gestellt bzw. aufgegriffen werden.
Anträge auf die Behandlung umfangreicher Anfragen in Gemeinderatssitzungen können von jedermann zu jeder Zeit an den Vorsitzenden gerichtet werden. Dieser entscheidet dann darüber, ob bzw. zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise ein Antrag bzw. eine Anfrage auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung gesetzt wird. […]
In Bezug auf die vor der Gemeinderatssitzung erhaltenen eMail stellt Bürgermeister Lohmiller fest, dass diese gemäß den genannten Vorgaben nicht unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen und Anregungen zu Gemeindeangelegenheiten“ einsortiert werden kann.“ (Amtsblatt Nr. 38/2020, S.7)
Bürgermeister Lohmiller weist die Beantwortung unserer Fragen mit der Begründung zurück, dass der Tagesordnungspunkt 10 nicht dazu geeignet ist, umfangreiche Anfragen zu beantworten. Als nächstes verweist er darauf, dass umfangreiche Anfragen zu jeder Zeit an den Vorsitzenden, dies ist der Herr Bürgermeister selbst, gerichtet werden können.
Nur haben wir unsere offizielle Anfrage bereits im Vorfeld auch dem Herrn Bürgermeister, also dem Vorsitzenden, persönlich zugeschickt! Ebenso wurden die Fragen dem Hauptamtsleiter übermittelt.
Warum der Herr Bürgermeister es nun so darstellt, als ob er die Fragen unter dem richtigen Tagesordnungspunkt auf die Sitzung eingebracht hätte, wenn wir sie ihm persönlich übermittelt hätten – obwohl wir dies gemacht haben –, bleibt dessen nicht unergründbares Geheimnis.
Der Herr Vorsitzende hätte uns auch erwidern können, dass wir unsere Fragen zu spät gestellt haben und diese deswegen nicht mehr rechtzeitig als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden konnten: Dies wäre eine plausible Erklärung gewesen! Er hätte uns ferner mitteilen können, dass er unsere Fragen von sich aus bei der nächsten Sitzung auf den richtigen Tagesordnungspunkt setzen wird: Dies hat der Bürgermeister aber unterlassen, da dies eine Beantwortung unserer Fragen zur Folge gehabt hätte!
Obwohl unsere Fragen bereits seit dem 23.09.2020 in Briefform vorliegen und erneut am 14.10.2020 als Anfrage in die Gemeinderatssitzung eingebracht wurden, verweigern sich die Räte und der Vorsitzende Bürgermeister einer Beantwortung. Wie ist dies mit der Darstellung im Amtsblatt, dass „der Gemeinderat nichts zu verheimlichen hat“ zu vereinbaren?
In nichtöffentlicher Ratssitzung wird „über eine gemeinsame Reaktion des Gemeinderats auf die Presseveröffentlichungen und die Homepage www.meiner-meinung-stimme-geben.de“ beraten.
Als unangemessene Heimlichtuerei kann auch nur die folgende Begebenheit verstanden werden: Laut Schwäbischer Zeitung war am 16.09.2020 eine öffentliche Ratssitzung anberaumt. In den Amtsblättern der Gemeinde fand sich diesbezüglich nichts, weshalb es so schien, als ob die Sitzung nicht stattfinden würde. Stattdessen fand die nächste öffentliche Sitzung erst am 14.10.2020 statt. Zwischen dieser und der letzten öffentlichen Sitzung lagen drei Monate.
Erst aus dem Sitzungsbericht vom 14.10.2020 erfahren wir, dass tatsächlich doch eine Sitzung am 16.09.2020 stattgefunden hat: Eine nichtöffentliche Ratssitzung – weder die Sitzung noch der Sitzungstermin wurden öffentlich angekündigt!
Aus dem amtlichen PDF-Chronologie Rathaus erfahren wir auch, was in dieser nichtöffentlichen Sitzung behandelt wurde:
„Beratung über eine gemeinsame Reaktion des Gemeinderats auf die Presseveröffentlichungen und die Homepagewww.meiner-meinung-stimme-geben.de zum Thema „Modernisierung Rathaus“.
Beratung über den Umgang mit dem Thema „Rathaus-Modernisierung“. Ergebnis: Die Gemeinderäte sind immer offen für Kritik. „Nicht jeder muss mit jedem einzelnen Schritt einverstanden sein“ Man muss nicht immer einer Meinung sein. Die Arbeit des Gemeinderats entspricht demokratischen Gepflogenheiten. Standpunkt müssen manchmal auch erarbeitet werden. Gremium steht geschlossen hinter getroffenen Entscheidungen. „Wir stehen zu dem, was wir machen und beschlossen haben.“ Der Gemeinderat ist ein demokratisch gewähltes Gremium, das von den Bürgerinnen und Bürgern legitimiert ist, Entscheidungen zu treffen.“ (PDF-„Chronologie Rathaus“)
Es erscheint uns absolut nicht nachvollziehbar, dass der Herr Bürgermeister sogar eine nichtöffentliche Sitzung am 16.09.2020 einberufen hat, die fast ausschließlich unserer Kritik und dem Umgang damit gewidmet war, aber eine Beantwortung unserer fünf Fragen, die Ihnen bereits seit dem 23.09.2020 vorliegen, konnte angeblich bis zum 14.10.2020 nicht bewältigt werden!
Es ist offenkundig, dass die Klassifizierung unserer Fragen als zu umfangreich für den Tagesordnungspunkt 10 nur eine weitere Ausflucht ist, unsere berechtigen Fragen nicht zu beantworten. Warum wird so ein Aufwand betrieben?
1. Abhaltung nichtöffentlicher Sitzungen;
2. Langwierige (und inhaltlich sinnfreie) Erläuterungen im Amtsblatt, warum eine Antwort hier nicht erfolgen kann;
3. Erstellung einer amtlichen „Chronologie Rathaus“ als Reaktion auf unsere Kritik, die inhaltlich völlig ungeeignet ist, sich einen Überblick zum Thema Rathaus-Umbau zu verschaffen und daher ebenfalls nicht zur Beantwortung unserer Fragen beiträgt.
Hier wird sehr intensiv daran gearbeitet, unsere Fragen nicht zu beantworten. In diesem Zusammenhang finden wir die Erwiderung, die in dem Amtsblatt Nr. 38/2020, S.7 als Reaktion auf unsere Kritik veröffentlicht wurde, auch völlig übertrieben. Denn statt einer Antwort auf unsere Fragen, erhielten wir Folgendes:
„Die Gemeinderäte haben in der nichtöffentlichen Sitzung am 16.09.2020 darüber beraten, wie mit dem Thema „Rathaus-Modernisierung“ umgegangen werden soll.
Im Ergebnis wurde festgehalten:
- die Gemeinderäte immer offen sind für Kritik. „Nicht jeder muss mit jedem einzelnen Schritt einverstanden sein.“ Mann muss nicht immer einer Meinung sein;“
Man kann nur verwundert feststellen, dass die Gemeinderäte meinen, sie müssten in einer extra dafür einberufenen Sitzung eine derartige basisdemokratische Binsenweisheit festhalten. Aber weiter im Text, denn ab hier wird es zunehmend interessanter:
- „die Arbeit des Gemeinderats demokratischen Gepflogenheiten entspricht;
- das Gremium geschlossen hinter getroffenen Entscheidungen steht;
- es sich beim Gemeinderat um ein demokratisch gewähltes Gremium handelt, das von Bürgerinnen und Bürgern legitimiert ist, Entscheidungen zu treffen,
- der Gemeinderat nichts zu verheimlichen hat.“
Anstatt unsere Fragen zu beantworten, weisen der Herr Bürgermeister und die Ratsmitglieder auf ihre demokratische Legitimierung hin! Weder zweifeln wir die Rechte des Rates Entscheidungen zu treffen, noch die demokratische Legitimierung desselbigen an: Wir haben doch nur um Beantwortung von fünf Fragen zum Thema Rathaus-Umbau gebeten! Wenn der „Gemeinderat nichts zu verheimlichen hat“, warum dann diese Wagenburg-Mentalität?
Man könnte ihr Statement, sehr geehrte Ratsmitglieder und Herr Vorsitzender, und auch ihr Verhalten uns gegenüber in den letzten Monaten auch folgendermaßen interpretieren. Da die Erwiderung im Amtsblatt nur stichpunktartig war, haben wir uns die Mühe gemacht, dieses sprachliche Gerippe eines Arguments mit Fleisch zu füllen, damit besser verständlich wird, was uns vermutlich in Wirklichkeit mitgeteilt werden sollte:
Erst ignorieren wir die Kritik und weisen monoton darauf hin, dass es an unserer Öffentlichkeitsarbeit und unseren Entscheidungen nichts auszusetzen gibt. Wenn ersichtlich wird, dass die Kritiker nicht aufhören zu kritisieren, beantworten wir die gestellten Fragen dennoch nicht, sondern rufen nichtöffentliche Sitzungen ein. Dort beraten wir als Gemeinderat darüber, wie wir mit zwei Kritikern (meine Frau und ich) umgehen sollen und beschließen eine „gemeinsame Reaktion“: Unsere Reaktion besteht dann darin, dass wir nach eingehender Beratung amtlich festhalten, dass wir für all unser Tun und Handeln während unserer Amtszeit keine Rechenschaft ablegen müssen, da „es sich beim Gemeinderat um ein demokratisch gewähltes Gremium handelt, das von Bürgerinnen und Bürgern legitimiert ist, Entscheidungen zu treffen“. Da die „Arbeit des Gemeinderats demokratischen Gepflogenheiten entspricht“ versteht es sich von selbst, dass die Entscheidungen unfehlbar sind, weshalb es in der Natur der Sache liegt, dass „der Gemeinderat nichts zu verheimlichen hat“ und als logische Konsequenz daraus „das Gremium geschlossen hinter getroffenen Entscheidungen steht“ Wem dies alles nicht passt, der soll uns bei der nächsten Wahl nicht mehr wählen. Bis dahin: Klappe halten! Dies ist ein allzu verstörendes, ja sogar gefährliches Verständnis von Demokratie.
Auch hier kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass demokratische Legitimation nur als Schutzschild benutzt wird, um einer Beantwortung unserer Fragen erneut aus dem Wege zu gehen.
Die wenigen Reaktionen seit rund drei Monaten auf unsere kritischen Fragen und den ausführlichen Berichten auf unserer Homepage seitens des Gemeinderats sind bisher:
1. Der Hinweis im Amtsblatt, dass demokratische Legitimierung ausreicht, Entscheidungen zu treffen, ohne auf Fragen aus der Bevölkerung eingehen zu müssen…
2. …und die unten aufgeführten schriftlichen Reaktionen eines Ratsmitglieds und des Herrn Bürgermeisters: Kurze oder mit Floskeln und Phrasen gespickte Sätze, die stereotyp wiederholen, dass kein Bedarf für Erklärungen ihres Tuns und Handelns besteht:
Gemeinderat und Rektor der hiesigen Grund- und Werkrealschule Hartmut Forstner schrieb uns am 01.10.2020 den folgenden Satz (Anrede- und Grußformel fehlen): „Ich bin der Meinung, dass die getroffene Entscheidung wohl durchdacht und richtig ist.“
Bürgermeister Lohmillers Erwiderung auf unseren Leserbrief in der Schwäbischen Zeitung vom 14.08.2020: „Wir sind der Überzeugung, dass die beschlossene Lösung auch unter Berücksichtigung der großzügigen Landesförderung das optimale Kosten-Nutzen-Verhältnis bringt […] Ich bin sicher, dass der Gemeinderat diese Abwägung richtig getroffen hat, und ich bin mir darüber hinaus sicher, dass das runderneuerte Rathaus der gesamten Bevölkerung viel Freude machen wird.“
Das Ratsmitglied Stefan Waizenegger schrieb uns am 23.10.2020 an und bat um ein Vier-Augen-Gespräch, welches wir ablehnten (siehe Rubrik Reaktionen auf unserer Homepage). Herr Waizenegger hat ausdrücklich der Veröffentlichung seines Schreibens widersprochen. Von den anderen Ratsmitgliedern erhielten wir überhaupt keine Reaktion.
Dies sind keine angemessenen Reaktionen öffentlicher Amtsträger auf öffentliche Kritik. Öffentliche Ämter setzen gewissen Fähigkeiten voraus: Seine Entscheidungen vernünftig artikulieren und öffentlich den Bürgern erläutern zu können, sind zwei davon.
In diesem Sinne erneut der Hinweis: REM TENE VERBA SEQUENTUR – Beherrsche das Thema, die Worte werden folgen!
Wenn Sie, verehrte Damen und Herren des Rates und ihr Vorsitzender, sich in den letzten Jahren derart umfänglich mit dem Thema Rathaus-Umbau befasst haben, wie wir Bürger es von Ihnen erwarten können, dann sollte eine schriftliche Beantwortung unserer Fragen überhaupt kein Problem darstellen!
Wenn es Schwierigkeiten bei der Beantwortung unserer Fragen gibt, dann doch vermutlich nur, weil unsere Kritik berechtigt ist und die Beantwortung unserer Fragen Ihnen erhebliche Probleme zu bereiten scheint! Darauf weist auch die Tatsache hin, dass von Ihrer Seite ein derartiger Aufwand betrieben wird, unsere Fragen nicht zu beantworten. Anders ist dieses Verhalten für uns rational nicht erklärbar.
Im Folgenden lohnt es sich, unsere demokratisch gewählten Vertreter darauf hinzuweisen, dass mit einem öffentlichen Amt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten entstehen. Lassen Sie uns einen Blick auf die „demokratischen Gepflogenheiten“ werfen, die die Gemeindeordnung festlegt. Im Anschluss daran prüfen wir, ob sich unsere Ratsmitglieder gewissenhaft an der Gemeindeordnung bei der Ausübung ihres politischen Amtes orientieren.
§ 35 GemO: Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich – Prinzip der Öffentlichkeit resultiert aus Demokratieprinzip
Beginnen wir mit dem Auszug aus der Gemeindeordnung § 35 GemO. Entnommen von Juracadamy, einer Lernplattform für Jurastudenten (www.juracademy.de/kommunalrecht-baden-wuerttemberg/gemeinderatssitzung.html Abgerufen am 09.11.2020 um 10:04 Uhr):
„Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich.“
„Dieses in § 35 GemO statuierte Prinzip der Öffentlichkeit resultiert aus dem Demokratieprinzip und ist einer der wichtigsten Grundsätze der Gemeindeverfassung. Durch die Öffentlichkeit der Sitzungen soll ein Engagement der Bürger in Bezug auf die kommunale Selbstverwaltung geweckt werden und fortwährend erhalten bleiben.
Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Verfahrensfehler beim Zustandekommen eines Gemeinderatsbeschlusses, der zur Rechtswidrigkeit des jeweiligen Beschlusses führt. […] Ist Folge des rechtswidrigen Beschlusses ein Verwaltungsakt, ist dieser ebenfalls rechtswidrig. § 46 LVwVfG kann eine Heilung nicht begründen, da die §§ 37, 35 GemO hier als spezielleren Vorschriften anzusehen sind.“
Als Erstes gilt es festzuhalten, dass die öffentliche Gemeinderatssitzung ein wesentlicher demokratischer Bestandteil ist. Nichtöffentliche Sitzungen sind nur in ganz wenigen Ausnahmefällen erlaubt:
„Eine Ausnahme vom Grundsatz der Öffentlichkeit enthält § 35 Abs. 1 S. 2 GemO. Zwingend nichtöffentlich zu verhandeln ist in den Fällen, in denen Gründe des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner dies erfordern“.
Als Ausnahmen werden folgende Beispiele angeführt:
„a) Gründe des öffentlichen Wohls
1. „Es besteht bezüglich eines Tagesordnungspunktes ein Geheimhaltungsinteresse aus Gründen der Staatssicherheit.“
2. „Der zu beratende Sachverhalt unterliegt dem Steuergeheimnis“
3. „Erschließung eines Neubaugebietes […], wenn andernfalls mit Spekulationen über die Bodenpreise zu rechnen wäre.“
b) Berechtige Interessen Einzelner
„Berechtigte Interessen Einzelner sind rechtlich geschützte oder anerkannte Belange, an deren Bekanntwerden kein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit bestehen kann und deren öffentliche Kenntnis nachteilige Auswirkungen für den Betroffenen haben könnte.“
Wir können festhalten, dass nur in wenigen Ausnahmenfällen eine nichtöffentliche Sitzung durchgeführt werden darf.
Beratung in unangekündigter nichtöffentlicher Sitzungen über eine „gemeinsame Reaktion“ gegenüber der Homepage www.meiner-meinung-stimme-geben.de und deren Betreiber.
Bürgermeister Lohmiller verwies in einer Stellungnahme in der Schwäbischen Zeitung vom 14.08.2020 auch explizit darauf hin: „Sämtliche Überlegungen wurden nicht nur in öffentlicher Sitzung angestellt, […]“.
Dem Herrn Bürgermeister war es offensichtlich sehr wichtig, in aller Öffentlichkeit nochmals darauf hinzuweisen, dass der Rat bezüglich des Rathaus-Umbaus nichts falsch gemacht und nichts zu verheimlichen hat, da alles ordnungsgemäß in öffentlichen Sitzungen beraten und beschlossen wurde.
Erneut eine Aussage des Herrn Bürgermeisters Lohmiller, die sich widerlegen lässt. Dem amtlichen PDF-„Chronologie Rathaus“ sind gleich vier nichtöffentliche Sitzungen zu entnehmen, in denen das Thema Rathaus Umbau behandelt wurde (11.05.2016, 05.07.2017, 01.04.2018,16.09.2020).
Schauen wir uns die Inhalte der nichtöffentlichen Sitzungen genauer an. Beginnen wir mit der letzten Sitzung am 16.09.2020:
„Beratung über eine gemeinsame Reaktion des Gemeinderats auf die Presseveröffentlichungen und die Homepage www.meiner-meinung-stimme-geben.de zum Thema „Modernisierung Rathaus“.
Bei den „Presseveröffentlichungen“ handelt es sich um einen Leserbrief von uns sowie einer weiteren „Presseveröffentlichung“ von Herrn Gerhard Schmaus in der Schwäbischen Zeitung. Die Homepage www.meiner-meinung-stimme-geben.de wird von meiner Frau und mir seit dem 03.09.2020 betrieben und setzt sich kritisch mit dem Rathaus-Umbau sowie den politischen Vorgängen in der Gemeinde auseinander.
Wir können demnach festhalten, dass der Rat und der Vorsitzende Bürgermeister sich in dieser nichtöffentlichen Sitzung fast ausschließlich uns und unserer Kritik gewidmet haben.
„Die Bejahung der Nichtöffentlichkeit wegen berechtigter Interessen Einzelner ist nur in seltenen Fällen anzunehmen. Denken Sie daran, dass die Öffentlichkeit der Sitzung ein hohes Gut ist. Seien Sie also in der Klausur zurückhaltend und werten Sie den Sachverhalt sorgsam danach aus, ob sich Gründe, die eine nichtöffentliche Verhandlung rechtfertigen, tatsächlich aufdrängen“. (www.juracademy.de/kommunalrecht-baden-wuerttemberg/gemeinderatssitzung.html Abgerufen am 09.11.2020 um 10:04 Uhr)
Dem Text ist zu entnehmen, dass ein jeder Bürgermeister im Vorfeld einer nichtöffentlichen Sitzung ganz genau überprüfen muss, ob die Einberufung unter Ausschluss der Öffentlichkeit wirklich erforderlich und vom Gesetz her rechtens ist. Schließlich gilt das „Prinzip der Öffentlichkeit“ als sehr hohes demokratisches Gut der Gemeindeverfassung, wie wir auf der Lernplattform für Juristen Juracademy erfahren haben. Eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Prinzip der Öffentlichkeit einerseits und den Gründen des öffentlichen Wohls oder den berechtigten Interessen Einzelner andererseits ist die Pflicht eines jeden Bürgermeisters.
Mit dieser Pflicht ging der Herr Bürgermeister geradezu sorglos um, als er eine nichtöffentliche Sitzung anberaumte, in der über eine gemeinsame Reaktion gegenüber meiner Frau und mir beraten wurde. Die Kriterien für eine nichtöffentliche Sitzung waren hier schlichtweg einfach nicht gegeben: Weder das öffentliche Wohl noch berechtigte Interessen Einzelner wurden hier tangiert.
Aus diesen Gründen hätten die Gemeinderäte gegen diese Sitzung Einwände erheben müssen, anstatt an dieser Sitzung teilzunehmen – Schließlich gilt der Gemeinderat auch als Kontrollorgan des Vorsitzenden:
„Die eigentliche Entscheidung darüber, ob sodann tatsächlich nichtöffentlich verhandelt wird, trifft im Rahmen der Sitzung der Gemeinderat. Wird aus seiner Mitte heraus beantragt, dass der Tagesordnungspunkt entgegen der Einschätzung des Bürgermeisters öffentlich zu behandeln ist, hat er hierüber in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und zu entscheiden.“ (www.juracademy.de/kommunalrecht-baden-wuerttemberg/gemeinderatssitzung.html Abgerufen am 09.11.2020 um 10:04 Uhr)
Bei der Einberufung dieser nichtöffentlichen Sitzung handelt es sich um einen groben Verstoß gegen die Gemeindeordnung! Die Gemeinderäte sind verpflichtet, die Rechte und Pflichten eines Ratsmitglieds zu kennen und den Bürgermeister auf etwaige Verfahrensfehler hinzuweisen – dies haben sie aber unterlassen.
Dieses Vorgehen lässt den schon oftmals aufgezeigten Blockbildungscharakter besonders deutlich hervortreten: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird eine Sitzung anberaumt; Dort wird über eine gemeinsame Reaktion gegenüber zwei Kritikern beraten. Die Ironie an dem Ganzen: In dieser unzulässigen nichtöffentlichen Sitzung diskutieren der Rat und der Herr Vorsitzende Bürgermeister und gelangen zu dem Ergebnis, dass „die Arbeit des Gemeinderats demokratischen Gepflogenheiten entspricht“!
Dass dieses Politikverständnis laut offizieller Aussage der Ratsmitglieder den „demokratischen Gepflogenheiten“ des Gemeinderats entsprechen soll, verdeutlicht umso mehr, weshalb wir es uns zur Aufgabe gemacht haben, auf unserer Homepage auf ein derartiges Verhalten aufmerksam zu machen.
Beratung und Beschlüsse über öffentliche Angelegenheiten in nichtöffentlichen Sitzungen
In den drei nichtöffentlichen Sitzungen, die sich mit dem Thema Rathaus-Umbau beschäftigt haben, wurden u. a. auch Beschlüsse gefasst. So wurde in der nichtöffentlichen Sitzung am 05.07.2017 eine Firma mit der Erstellung eines Planes beauftragt:
„Anregung: Sitzungen des Gemeinderats künftig im Haus der Vereine abhalten und Sitzungssaal im Rathaus in barrierefreie Büros umbauen. BM Lohmiller: Sitzungssaal wird nicht nur für Gemeinderatssitzungen, sondern u.a. auch als Trauzimmer, Besprechungsraum und Wahllokal genutzt und damit weiterhin benötigt. Vorschlag: Den in die Jahre gekommenen Raum neu gestalten, Planung mit einem Kostenrahmen bis zu 75.000 € in Auftrag geben. Weitere Anregung GR: Lediglich etwa die halbe Fläche des Sitzungssaals in barrierefreie Bürgerbüros umbauen und die andere Hälfte des Raumes künftig als Besprechungsraum und Trauzimmer nutzen.“ (PDF-„Chronologie Rathaus).
Bereits 2017 wurde wieder in eklatanter Weise gegen das hohe demokratische Gut der öffentlichen Sitzung verstoßen. Die Diskussion über die Renovierung des Sitzungssaals entbehrt jeder Geheimhaltung und hätte daher öffentlich geführt werden müssen. Besonders fragwürdig erscheint auch die Tatsache, dass in derselben Sitzung beraten und sofort eine Firma mit Planungen für eine Renovierung des Sitzungssaals beauftragt wurde.
Aus der sich anschließenden öffentlichen Sitzung am 20.09.2017 erfahren wir, dass die erste Planungsvariante, die in der nichtöffentlichen Sitzung in Auftrag gegeben wurde, nun dem Rat bereits vorliegt:
„In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung wurde angeregt, den in die Jahre gekommenen Sitzungssaal im Rathaus Aichstetten im Jahr 2018 zu renovieren und neu auszustatten. Die mit der Planung beauftragte Firma […] hat zwischenzeitlich eine erste Planungsvariante ausgearbeitet.
Besondere brisant ist hier, dass Beschlüsse und die daraus resultierenden Verwaltungsakte, die in unzulässigen nichtöffentlichen Sitzungen beschlossen wurden, ihre Rechtskräftigkeit verlieren können.
Auf jeden Fall ist diese Vorgehensweise zu rügen und nicht in Einklang zu bringen mit den Veröffentlichungen im Amtsblatt sowie von Seiten des Bürgermeisters, dass „die Arbeit des Gemeinderats demokratischen Gepflogenheiten entspricht“ und dass „der Gemeinderat nichts zu verheimlichen hat“ sowie, dass „sämtliche Überlegungen […] nur in öffentlicher Sitzung angestellt“ wurden.
Es gilt wiederum festzuhalten, dass zwischen den offiziellen Stellungnahmen und den tatsächlichen Handlungen unserer Repräsentanten eine eklatante Kluft zu liegen scheint. Dieses Verhalten erschüttert das Vertrauen in die Arbeit des Rates und des Vorsitzenden.
Fliedner 2019
Fliedner, Ortlieb: Grundwissen Kommunalpolitik, Heft 1, Kommunen in Staat und Gesellschaft, Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.), 2019.
Herrmann/Zinell 2020
Santos Herrmann, Susana/Zinell, Herbert: Grundwissen Kommunalpolitik, Heft 3, Rats- und Fraktionsarbeit, Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.), 2020.
Märtin 2010
Märtin, René: Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die Kommunalpolitik. Bonn 2010.